AGB
AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen zwischen der Rheinmarketing (Luis Gerndt Leonard Lorenz GbR, im Folgenden „Agentur“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“).
Diese AGB gelten nach erstmaliger Einbeziehung auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Agentur und Kunde, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
Abweichende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt – auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Vertragsgegenstand und Angebote
Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich (Online-)Marketing, insbesondere Webdesign und Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Pflege von Google-Unternehmensprofilen, Social-Media-Betreuung, Content-Erstellung (Text, Foto, Video) und Gestaltung.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer Auftragsbestätigung.
Angebote der Agentur sind freibleibend und bis zu 10 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Auftragsannahme durch die Agentur oder durch Zahlung der ersten Teilrechnung zustande.
Die Agentur ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen.
§ 3 Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten
Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Zugänge (z. B. Werbekonten, Analytics-Zugänge, Bildmaterial) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung übergebener Daten berechtigt ist. Er stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Lieferfristen entsprechend. Die Agentur kann dadurch entstehende Mehrkosten in Rechnung stellen.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Kunden freigegebene Inhalte (z. B. Produktbeschreibungen) auf ihre rechtliche Richtigkeit zu prüfen.
Beratungsleistungen stellen keine Rechtsberatung im juristischen Sinne dar.
§ 4 Lieferfristen & Projektverzögerung
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von der Agentur bestätigt wurden.
Bei Änderungswünschen durch den Kunden beginnt die Lieferfrist erneut ab Bestätigung dieser Änderung.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Streik, behördliche Maßnahmen) berechtigen die Agentur zur angemessenen Fristverlängerung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Verzögert sich das Projekt durch Verschulden des Kunden (z. B. fehlende Rückmeldungen) um mehr als drei Monate, ist die Agentur berechtigt, das Projekt zu beenden, bereits erbrachte Leistungen anteilig zu übergeben und das volle Budget in Rechnung zu stellen.
§ 5 Vorzeitige Kündigung
Die Agentur ist zur sofortigen Kündigung berechtigt, wenn:
die Leistungserbringung durch den Kunden dauerhaft verhindert oder unzumutbar verzögert wird,
der Kunde trotz Mahnung wesentliche Vertragspflichten (z. B. Zahlung, Mitwirkung) verletzt,
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen und keine Sicherheit geleistet wird.
§ 6 Laufzeit und Beendigung laufender Leistungen
(1) Geltung. Dieser Paragraf gilt für Leistungen, die als laufende Betreuung gegen ein monatliches Entgelt erbracht werden. Für einmalige Projekte gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB.
(2) Laufzeit. Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sie beträgt für die Pflege des Google-Unternehmensprofils keine Mindestlaufzeit, für die Social-Media-Betreuung sechs Monate und für Leistungen mit Website-Erstellung zwölf Monate, jeweils ab dem Beginn der Leistung. Bei Leistungen mit Website-Erstellung richtet sich die Vergütung der Erstellung nach dem Angebot. Sie kann als Einmalzahlung oder verteilt über die Mindestlaufzeit vereinbart werden. Ist eine verteilte Zahlung vereinbart, ist die Erstellung erst mit Ablauf der Mindestlaufzeit vollständig vergütet.
(3) Kündigung. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Zum Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und die Rechte der Agentur nach § 5 bleiben unberührt.
(4) Domain. Die Domain des Kunden wird auf den Kunden registriert oder bleibt bei dessen bestehendem Anbieter. Sie steht zu keinem Zeitpunkt im Eigentum der Agentur. Der Kunde kann jederzeit über sie verfügen.
(5) Hosting während der Laufzeit. Soweit im Angebot ausgewiesen, ist das Hosting der erstellten Website während der Vertragslaufzeit im monatlichen Entgelt enthalten.
(6) Fortbestand der Website nach Vertragsende. Nach Beendigung des Vertrages bleibt die erstellte Website erreichbar, solange der Kunde das Hosting bei der Agentur gegen gesondertes Entgelt fortführt. Umfang und Preis richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Beendigung gültigen Hosting-Angebot. Führt der Kunde das Hosting nicht fort, wird die Website nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsende abgeschaltet. Die Agentur weist den Kunden vor der Abschaltung in Textform darauf hin.
(7) Ende der laufenden Leistungen. Mit Beendigung des Vertrages enden alle laufenden Leistungen, insbesondere die Erstellung neuer Inhalte, Änderungen an der Website, Pflege und Berichte. Die Website verbleibt in dem Stand, den sie zum Zeitpunkt der Beendigung hatte.
(8) Übergabe. Auf Wunsch des Kunden kann die Übergabe der Website an ihn oder an einen Dritten vereinbart werden. Umfang, Form und Vergütung der Übergabe werden gesondert vereinbart. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder auf eine bestimmte technische Form der Übergabe besteht ohne gesonderte Vereinbarung nicht.
(9) Inhalte des Kunden. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos und Daten, bleiben in seinem Eigentum und werden ihm auf Wunsch nach Vertragsende in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt.
§ 7 Mängelrüge & Nachbesserung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen, verdeckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
Bei rechtzeitiger Rüge ist die Agentur zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Erst wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
Während laufender Nachbesserung besteht kein Recht auf Minderung oder Vertragsrücktritt.
§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde einfache Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen.
Alle Rechte an Konzepten, Quellcode, Grafiken und Texten verbleiben bei der Agentur, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Bearbeitung, Weitergabe oder Vervielfältigung von erstellten Inhalten ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
Die Agentur ist berechtigt, ihre Leistungen (z. B. Website-Referenzen) für eigene Werbezwecke zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Bei Webprojekten darf die Agentur mit einem dezenten Hinweis (z. B. im Footer) und einem Backlink genannt werden. Für die Entfernung dieser Nennung kann ein Pauschalbetrag von 25 % der Projektsumme berechnet werden.
Bei Verträgen mit laufender Betreuung erhält der Kunde für die Dauer des Vertrages und für die Dauer eines nach § 6 Abs. 6 fortgeführten Hostings ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der erstellten Website. Die Regelungen des § 6 zu Domain, Fortbestand und Übergabe gehen den vorstehenden Absätzen vor.
§ 9 Vergütung & Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Netto-Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Bei längeren Projekten oder hohen Vorleistungen ist die Agentur berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
Im Verzugsfall kann die Agentur Verzugszinsen i. H. v. 9 % über dem Basiszinssatz berechnen.
Die Agentur behält sich das Eigentum an allen Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vor.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 10 Externe Kosten & Preisanpassungen
Alle projektbezogenen Fremdkosten (z. B. Softwarelizenzen, Stockbilder, Modelle, Reisekosten) trägt der Kunde.
Bei längerfristigen Verträgen behält sich die Agentur vor, nach Ablauf von 6 Monaten Preisänderungen aufgrund gestiegener Lohn- oder Materialkosten oder gesetzlicher Änderungen weiterzugeben.
Die Agentur kann bestehende Verträge mit 4 Wochen Frist kündigen, wenn wirtschaftlich notwendig.
§ 11 Haftung
Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für den Erfolg von Marketingmaßnahmen wird keine Garantie übernommen.
Für durch den Kunden bereitgestellte Inhalte (z. B. Texte, Bilder) haftet ausschließlich der Kunde.
Die Agentur haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, unberechtigten Zugriff Dritter oder Datenverluste außerhalb ihres Einflussbereichs.
§ 12 Datenschutz & Vertraulichkeit
Die Agentur beachtet die DSGVO und BDSG in ihrer jeweils gültigen Fassung und schützt alle personenbezogenen Daten vor Missbrauch.
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung einverstanden.
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen.
§ 13 Abtretung und Vertragsübertragung
Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
Die Agentur ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Der Kunde kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Monheim am Rhein.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.