30.07.2026

Recht

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Das Impressum ist der Teil einer Website, den niemand liest und der trotzdem am häufigsten abgemahnt wird. Der Grund ist einfach: Ob es vollständig ist, lässt sich in dreißig Sekunden prüfen, auch automatisiert.

Dieser Beitrag listet die Pflichtangaben und die Lücken, die uns in der Praxis am häufigsten begegnen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflicht trifft jede geschäftsmäßige Website, auch die kleinste.

  • Das Impressum muss von jeder Seite aus mit zwei Klicks erreichbar sein.

  • Eine E-Mail-Adresse ist Pflicht, ein Kontaktformular reicht nicht.

  • Bei bestimmten Berufen kommen Kammer und Berufsbezeichnung dazu.

  • Der häufigste Fehler ist eine fehlende oder falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Wen die Pflicht trifft

Betroffen ist jeder, der geschäftsmäßige digitale Dienste anbietet. Das ist weiter gefasst, als viele denken: Es genügt eine dauerhafte Tätigkeit mit wirtschaftlichem Bezug. Auch nebenberufliche Angebote und reine Informationsseiten eines Betriebs fallen darunter.

Rein privates Angebot ohne jeden geschäftlichen Bezug ist ausgenommen. Sobald aber Werbung, Verkauf oder eine Dienstleistung im Spiel ist, gilt die Pflicht.

Die Pflichtangaben

Für die meisten Betriebe sind das:

Bei redaktionellen Inhalten kommt zusätzlich eine verantwortliche Person nach dem Medienstaatsvertrag hinzu. Das betrifft auch einen Unternehmensblog.

Angabe

Hinweis

Name und Anschrift

Ladungsfähige Anschrift, kein Postfach

Rechtsform

Bei Gesellschaften mit Vertretungsberechtigten

Kontakt

E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Weg

Register

Handels- oder Partnerschaftsregister mit Nummer

Umsatzsteuer-ID

Wenn vorhanden, dann zwingend angeben

Aufsichtsbehörde

Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten

Kammer und Berufsrecht

Bei kammerpflichtigen Berufen

Streitschlichtung

Hinweis zur Verbraucherschlichtung

Die häufigsten Lücken

Fünf Fehler sehen wir immer wieder:

  1. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer fehlt, obwohl vorhanden. Die Steuernummer ist kein Ersatz.

  2. Nur ein Kontaktformular statt einer E-Mail-Adresse.

  3. Bei einer GbR fehlen die Namen aller Gesellschafter.

  4. Kammerangaben fehlen bei Ärzten, Steuerberatern, Handwerkern und Architekten.

  5. Das Impressum ist nur über den Fußbereich der Startseite erreichbar, nicht von Unterseiten.

Erreichbarkeit und Bezeichnung

Der Link muss von jeder Seite aus erreichbar sein, üblicherweise im Fußbereich. Zwei Klicks sind die Obergrenze. Als Bezeichnung ist „Impressum" etabliert und unstrittig; Kreativvarianten wie „Über uns" oder „Rechtliches" allein sind riskant, wenn dahinter nicht eindeutig das Impressum steht.

Auch in Profilen sozialer Netzwerke besteht die Pflicht. Dort genügt in der Regel ein klar bezeichneter Link auf das Impressum der Website.

Praxistipp: Prüfen Sie den Link auf dem Handy. Bei vielen Seiten verschwindet der Fußbereich im ausgeklappten Menü oder ist nur nach langem Scrollen erreichbar.

Was passiert bei Verstößen

Ein unvollständiges Impressum kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ist zugleich ein Wettbewerbsverstoß. In der Praxis kommt fast immer zuerst die Abmahnung eines Wettbewerbers oder eines Verbands, verbunden mit Kosten und einer Unterlassungserklärung.

Weil die Prüfung so einfach ist, gehören Impressumsfehler zu den am häufigsten verfolgten Verstößen überhaupt. Die Korrektur dagegen kostet zwanzig Minuten.

Wichtige Erkenntnisse

Punkt

Was zu tun ist

Umfang

Jede geschäftsmäßige Seite, auch nebenberuflich

Inhalt

Anschrift, Kontakt, Register, Umsatzsteuer-ID, Kammer

Kontakt

E-Mail-Adresse ist Pflicht, Formular reicht nicht

Erreichbar

Von jeder Seite mit zwei Klicks, auch auf dem Handy

Prüfen

Einmal im Jahr und nach jeder Änderung im Unternehmen

Was das in der Praxis heißt

Nehmen Sie sich Ihr Impressum einmal im Jahr vor und gleichen Sie es mit dem Handelsregisterauszug ab. Umzüge, Gesellschafterwechsel und neue Rechtsformen sind die häufigsten Gründe für veraltete Angaben.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Angabe für Ihre Branche nötig ist, klären Sie das einmal fachkundig. Es ist der günstigste Rechtsrat, den man einholen kann.

Wie wir das machen

Bei jedem Projekt gehören Impressum, Datenschutzerklärung und AGB zum Umfang, abgestimmt auf die Rechtsform und die Branche. Geprüft wird das von Ihrer Seite, verantwortlich bleiben Sie.

Wie wir arbeiten, steht auf der Paketseite.

Nützliche Quellen

Häufige Fragen

Reicht eine Telefonnummer statt E-Mail?

Nein. Die E-Mail-Adresse ist ausdrücklich vorgesehen, die Telefonnummer ist eine sinnvolle Ergänzung.

Muss die Adresse meiner Wohnung erscheinen?

Wenn Sie von dort aus arbeiten und keine andere ladungsfähige Anschrift haben, ja. Ein Postfach genügt nicht.

Gilt das auch für einen Instagram-Account?

Ja, geschäftliche Profile brauchen ebenfalls ein erreichbares Impressum, üblicherweise als Link.

Was ist mit einer Seite im Aufbau?

Sobald die Seite öffentlich erreichbar ist und geschäftlich wirkt, gilt die Pflicht.

Passend dazu

Passend dazu: Datenschutzerklärung und Cookie-Banner.

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