30.07.2026
Recht
Impressumspflicht: was hineinmuss und was fehlt
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist der häufigste Abmahngrund überhaupt. Die Pflichtangaben und die typischen Lücken.

Das Impressum ist der Teil einer Website, den niemand liest und der trotzdem am häufigsten abgemahnt wird. Der Grund ist einfach: Ob es vollständig ist, lässt sich in 30 Sekunden prüfen, auch automatisiert.
Dieser Beitrag listet die Pflichtangaben und die Lücken, die uns in der Praxis am häufigsten begegnen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand: Juli 2026
Das Wichtigste in Kürze
Die Pflicht trifft jede geschäftsmäßige Website, auch die kleinste.
Das Impressum muss von jeder Seite aus mit zwei Klicks erreichbar sein.
Eine E-Mail-Adresse ist Pflicht, ein Kontaktformular reicht nicht.
Bei bestimmten Berufen kommen Kammer und Berufsbezeichnung dazu.
Der häufigste Fehler ist eine fehlende oder falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Wen die Pflicht trifft
Betroffen ist jeder, der geschäftsmäßige digitale Dienste anbietet. Das ist weiter gefasst, als viele denken: Es genügt eine dauerhafte Tätigkeit mit wirtschaftlichem Bezug. Auch nebenberufliche Angebote und reine Informationsseiten eines Betriebs fallen darunter.
Rein privates Angebot ohne jeden geschäftlichen Bezug ist ausgenommen. Sobald aber Werbung, Verkauf oder eine Dienstleistung im Spiel ist, gilt die Pflicht.

Die Pflichtangaben
Für die meisten Betriebe sind das:
Bei redaktionellen Inhalten kommt zusätzlich eine verantwortliche Person nach dem Medienstaatsvertrag hinzu. Das betrifft auch einen Unternehmensblog.
Angabe | Hinweis |
Name und Anschrift | Ladungsfähige Anschrift, kein Postfach |
Rechtsform | Bei Gesellschaften mit Vertretungsberechtigten |
Kontakt | E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Weg |
Register | Handels- oder Partnerschaftsregister mit Nummer |
Umsatzsteuer-ID | Wenn vorhanden, dann zwingend angeben |
Aufsichtsbehörde | Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten |
Kammer und Berufsrecht | Bei kammerpflichtigen Berufen |
Streitschlichtung | Hinweis zur Verbraucherschlichtung |
Die häufigsten Lücken
Fünf Fehler sehen wir immer wieder:
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer fehlt, obwohl vorhanden. Die Steuernummer ist kein Ersatz.
Nur ein Kontaktformular statt einer E-Mail-Adresse.
Bei einer GbR fehlen die Namen aller Gesellschafter.
Kammerangaben fehlen bei Ärzten, Steuerberatern, Handwerkern und Architekten.
Das Impressum ist nur über den Fußbereich der Startseite erreichbar, nicht von Unterseiten.
Erreichbarkeit und Bezeichnung
Der Link muss von jeder Seite aus erreichbar sein, üblicherweise im Fußbereich. Zwei Klicks sind die Obergrenze. Als Bezeichnung ist „Impressum" etabliert und unstrittig; Kreativvarianten wie „Über uns" oder „Rechtliches" allein sind riskant, wenn dahinter nicht eindeutig das Impressum steht.
Auch in Profilen sozialer Netzwerke besteht die Pflicht. Dort genügt in der Regel ein klar bezeichneter Link auf das Impressum der Website.
Praxistipp: Prüfen Sie den Link auf dem Handy. Bei vielen Seiten verschwindet der Fußbereich im ausgeklappten Menü oder ist nur nach langem Scrollen erreichbar.
Was passiert bei Verstößen
Ein unvollständiges Impressum kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ist zugleich ein Wettbewerbsverstoß. In der Praxis kommt fast immer zuerst die Abmahnung eines Wettbewerbers oder eines Verbands, verbunden mit Kosten und einer Unterlassungserklärung.
Weil die Prüfung so einfach ist, gehören Impressumsfehler zu den am häufigsten verfolgten Verstößen überhaupt. Die Korrektur dagegen kostet 20 Minuten.

Wichtige Erkenntnisse
Punkt | Was zu tun ist |
Umfang | Jede geschäftsmäßige Seite, auch nebenberuflich |
Inhalt | Anschrift, Kontakt, Register, Umsatzsteuer-ID, Kammer |
Kontakt | E-Mail-Adresse ist Pflicht, Formular reicht nicht |
Erreichbar | Von jeder Seite mit zwei Klicks, auch auf dem Handy |
Prüfen | Einmal im Jahr und nach jeder Änderung im Unternehmen |
Was das in der Praxis heißt
Nehmen Sie sich Ihr Impressum einmal im Jahr vor und gleichen Sie es mit dem Handelsregisterauszug ab. Umzüge, Gesellschafterwechsel und neue Rechtsformen sind die häufigsten Gründe für veraltete Angaben.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Angabe für Ihre Branche nötig ist, klären Sie das einmal fachkundig. Es ist der günstigste Rechtsrat, den man einholen kann.
Wie wir das machen
Bei jedem Projekt gehören Impressum, Datenschutzerklärung und AGB zum Umfang, abgestimmt auf die Rechtsform und die Branche. Geprüft wird das von Ihrer Seite, verantwortlich bleiben Sie.
Wie wir arbeiten, steht auf der Paketseite.
Nützliche Quellen
Häufige Fragen
Reicht eine Telefonnummer statt E-Mail?
Nein. Die E-Mail-Adresse ist ausdrücklich vorgesehen, die Telefonnummer ist eine sinnvolle Ergänzung. Verlangt wird ein zweiter, unmittelbarer Kommunikationsweg. Ein reines Kontaktformular genügt dafür nicht, weil der Nutzer damit keine Kopie seiner Nachricht behält.
Muss die Adresse meiner Wohnung erscheinen?
Wenn Sie von dort aus arbeiten und keine andere ladungsfähige Anschrift haben, ja. Ein Postfach genügt nicht.
Gilt das auch für einen Instagram-Account?
Ja, geschäftliche Profile brauchen ebenfalls ein erreichbares Impressum, üblicherweise als Link. Der Link in der Profilbeschreibung reicht aus, solange er unmittelbar zum Impressum führt und nicht auf einer Startseite endet, von der aus man erst suchen muss.
Was ist mit einer Seite im Aufbau?
Sobald die Seite öffentlich erreichbar ist und geschäftlich wirkt, gilt die Pflicht. Eine Baustellenseite mit Firmennamen und Kontaktmöglichkeit ist bereits geschäftsmäßig. Wer noch nicht so weit ist, nimmt die Seite offline oder schützt sie mit einem Passwort.
Passend dazu
Passend dazu: Datenschutzerklärung und Cookie-Banner.
Wenn Sie das abgeben möchten: Websitebetreuung.


