16.07.2026

Sichtbarkeit

Google-Bewertungsrichtlinien: was erlaubt ist

Ein Gutschein gegen Sterne ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein klarer Verstoß. Was Google verbietet, was es kostet und was stattdessen geht.

Illustration zum Beitrag: Google-Bewertungsrichtlinien: was erlaubt ist

Bewertungen sind für lokale Betriebe die härteste Währung. Genau deshalb wird an dieser Stelle am meisten getrickst, und genau deshalb schaut Google dort besonders genau hin. Wer die Regeln kennt, kann offensiv um Bewertungen bitten, ohne etwas zu riskieren. Wer sie nicht kennt, verliert im schlimmsten Fall das ganze Profil.

Stand: Juli 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Bitten ist erlaubt, belohnen nicht. Der Unterschied ist die Gegenleistung.

  • Gezielt nur zufriedene Kunden zu fragen, gilt als Filtern und ist untersagt.

  • Unzufriedenheit allein ist kein Löschgrund, auch wenn die Kritik ungerecht wirkt.

  • Verstöße können einzelne Bewertungen kosten, im Wiederholungsfall das Profil.

Was ausdrücklich erlaubt ist

Sie dürfen jeden Kunden um eine Bewertung bitten, mündlich, schriftlich, per Link oder QR-Code. Sie dürfen erklären, wie es geht, und Sie dürfen daran erinnern. Sie dürfen auf jede Bewertung antworten, und Sie dürfen um eine Korrektur bitten, wenn eine Bewertung sachlich falsch ist.

Sie dürfen den Bewertungslink überall platzieren, wo Ihre Kunden ihn sehen. Was Sie nicht dürfen, beginnt genau dort, wo eine Gegenleistung ins Spiel kommt.

Google-Bewertungsrichtlinien: was erlaubt ist

Praxistipp: Formulieren Sie die Bitte neutral: „Wenn Sie zufrieden waren, freuen wir uns über eine Bewertung.“ Wer „eine gute Bewertung“ erbittet, filtert bereits.

Was verboten ist

  • Anreize jeder Art: Rabatt, Gutschein, Freigetränk, Gewinnspiel, Verlosung. Auch dann, wenn Sie keine positive Bewertung verlangen.

  • Filtern: nur zufriedene Kunden fragen, oder Unzufriedene vorher abfangen und umleiten.

  • Gekaufte Bewertungen und Bewertungen von Konten, die nie Kunde waren.

  • Bewertungen von Mitarbeitern über den eigenen Betrieb, auch von ehemaligen.

  • Bewertungsstationen im Laden, also ein Tablet, auf dem alle nacheinander bewerten. Google erkennt die gleiche Herkunft.

  • Suchbegriffe im Firmennamen, etwa „Müller Sanitär Badsanierung Monheim”. Das ist ein häufiger und leicht erkennbarer Verstoß.

Vorgehen

Erlaubt?

Was daraus folgt

Kunden nach dem Termin bitten

Ja

der beste Weg, ohne Risiko

QR-Code an der Theke

Ja

unbedenklich, solange nichts verlangt wird

Rabatt gegen Bewertung

Nein

Verstoß gegen Richtlinie und Wettbewerbsrecht

Bewertungen kaufen

Nein

Löschung, im Wiederholungsfall Sperrung

Nur zufriedene Kunden fragen

Nein

gilt als Filtern und ist untersagt

Mitarbeiter bewerten lassen

Nein

Interessenkonflikt, wird häufig erkannt

Was bei einem Verstoß passiert

Google entfernt in der Regel zunächst die betroffenen Bewertungen, oft ohne Ankündigung. Bei größeren oder wiederholten Verstößen kann das Profil gesperrt werden, und dann sind auch die echten Bewertungen erst einmal weg. Die Wiederherstellung dauert und gelingt nicht immer.

Besonders unangenehm: Ein gesperrtes Profil bedeutet, dass Sie im Kartenkasten nicht mehr auftauchen. Für einen Betrieb, der von lokaler Laufkundschaft lebt, ist das ein spürbarer Einbruch.

Wann sich ein Löschantrag lohnt

Google entfernt Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstoßen. Dazu zählen:

  • Beleidigungen, Hassrede und offensichtlich unangemessene Inhalte

  • Werbung und Fremdverlinkungen

  • Bewertungen ohne jeden Kundenkontakt, etwa aus einer Verwechslung

  • Persönliche Daten Dritter

  • Erkennbar gefälschte Bewertungen, etwa in Serie vom selben Konto

Nicht entfernt wird schlichte Unzufriedenheit, auch wenn sie einseitig oder unfair dargestellt ist. Ob ein Antrag durchgeht, entscheidet Google, und es dauert. Ein sachlicher Löschantrag ist trotzdem sinnvoller als ein Streit in der Öffentlichkeit.

Praxistipp: Melden Sie nur, was klar gegen eine Regel verstößt, und begründen Sie mit der Regel selbst. Wer alles meldet, was ihm nicht gefällt, wird bei den wirklichen Fällen langsamer gehört.

Der rechtliche Rahmen daneben

Neben den Google-Regeln gilt deutsches Recht. Gekaufte oder erfundene Bewertungen sind irreführende geschäftliche Handlungen und können nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abgemahnt werden. Seit 2022 gilt zudem eine Pflicht, offenzulegen, ob und wie geprüft wird, dass Bewertungen von echten Kunden stammen.

Google-Bewertungsrichtlinien: was erlaubt ist

Was das in der Praxis heißt

Die einfachste sichere Regel lautet: Fragen Sie jeden, immer gleich, ohne Gegenleistung, direkt nach der Leistung. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und bekommen langfristig mehr Bewertungen als mit jeder Aktion, weil es keine Aktion ist, sondern eine Gewohnheit.

Wie viel dabei herauskommt, lässt sich abschätzen: Zwei bis vier neue Bewertungen im Monat sind für einen kleinen Betrieb realistisch, wenn konsequent gefragt wird. Das Einholen und die Löschanträge übernehmen wir in Sichtbar+, den Preis nennen wir im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Darf ich einen Kunden bitten, seine Bewertung zu ändern?

Ja, wenn Sie das Problem gelöst haben und sachlich darum bitten. Verboten wäre, die Änderung zu erkaufen.

Darf meine Familie mich bewerten?

Nur wenn sie tatsächlich Kunde war und die Bewertung die Erfahrung beschreibt. Alles andere fällt unter gefälschte Bewertungen.

Sind Bewertungen auf anderen Portalen davon betroffen?

Die Google-Richtlinien gelten für Google. Andere Portale haben eigene Regeln, das Wettbewerbsrecht gilt überall gleichermaßen.

Wie lange dauert eine Prüfung durch Google?

Meist wenige Tage. Bleibt die Bewertung stehen, hilft ein zweiter Antrag selten; dann bleibt die öffentliche Antwort.

Darf ich die Bewertung eines Wettbewerbers melden?

Ja, wenn sie erkennbar gegen die Richtlinien verstößt. Reihenweise Meldungen gegen den Wettbewerb fallen allerdings auf.

Was ist mit Bewertungen von Angehörigen?

Sie gelten als Interessenkonflikt. Google entfernt sie, wenn es sie erkennt, und der Schaden ist größer als der Nutzen.

Muss ich auf jede Bewertung antworten?

Nötig ist es nicht, sinnvoll schon. Antworten zeigen Mitlesenden, wie Sie mit Kritik umgehen. Bei guten Bewertungen genügt ein Satz, der etwas Konkretes aufgreift. Bei Kritik zählt vor allem der Ton: Wer sachlich bleibt, gewinnt die Leser, auch wenn er in der Sache widerspricht.

Darf ich eine Bewertung öffentlich richtigstellen?

Ja, sachlich und ohne persönliche Daten. Nennen Sie keine Namen, keine Diagnosen, keine Vertragsdetails. Bei Ärzten, Anwälten und Steuerberatern gilt zusätzlich, dass schon die Bestätigung eines Mandats- oder Behandlungsverhältnisses die Schweigepflicht verletzen kann. Dort bleibt die Antwort allgemein.

Nützliche Quellen

Teilen:

Passend dazu

Wie Sie regelkonform an Bewertungen kommen, steht in Mehr Google-Bewertungen ohne zu betteln. Löschanträge übernehmen wir in Sichtbar+.

Wenn Sie das abgeben möchten: Bewertungsmanagement.

RheinBot
Ihr KI-Assistent von Rheinmarketing
Hallo! 👋
Ich bin RheinBot, Ihr KI‑Assistent.
Wobei kann ich Ihnen weiterhelfen?
Leistungen & Lösungen
Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können
Referenzen ansehen
Entdecken Sie erfolgreiche Projekte
Fragen stellen
Wir beantworten Ihre Fragen
Kostenloses Erstgespräch
Unverbindlich einen Termin vereinbaren
👋 Fragen zu Websites oder Sichtbarkeit?
Ich helfe Ihnen gerne — fragen Sie mich einfach.